Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523747 |
Datum | 24.11.2008 22:43 MSG-Nr: [ 523747 ] | 7047 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
|
Atemschutzgeräteträger
Sicherheitstrupp
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Sicherheitstrupp
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Europäische Norm
2. Englisch
Tach, Post!
Geschrieben von Ulrich CimolinoViel spannender ist aber folgender Fall:
A) Eine Rettungstasche (ungeprüft) fällt runter, die Flasche bricht am Flaschenhals, es kommt zu Verletzungen.
B) Gleiche Tasche (geprüft) fällt runter, die Flasche bricht am Flaschenhals, es kommt zu Verletzungen.
C) AGT wird von herabfallendem Dachbalken eingeklemmt (oder bleibt am Seil der Norm-Fangleine hängen, die er dummerweise normkonform umgehängt trägt, weil am Fw-/PA-Gurt einhängen ja verboten ist). Weil Wehrführer keine Rettungstasche aus Angst vor Diskussion A) und B) haben will, stirbt er mangels Luftversorgung vor den Augen des rechtzeitig eintreffenden SiTr, der ihm aber leider nicht helfen kann.
D) AGT wird von herabfallendem Dachbalken eingeklemmt (oder bleibt am Seil der Norm-Fangleine hängen, die er dummerweise normkonform umgehängt trägt, weil am Fw-/PA-Gurt einhängen ja verboten ist). Weil Wehrführer keine Rettungstasche aus Angst vor Diskussion A) und B) haben will, er aber zugelassene/geprüfte teure Y-Stücke an normalen PA hat, trifft der SiTr vor Ort auf 2 FA, die zu versorgen sind. Ein SiTr-Mann muss beim Eingeklemmten beiden, der andere geht mit dem 2. FA zurück. Es sterben ? der 4 weil sie sich leider weder rechtzeitig ins Freie retten können, noch der nächste Trupp rechtzeitig vor Ort ist. (Und sage keiner, das wäre erfunden, solche Fälle gabs schon zur genüge, nur ein Teil davon ging glimpflich aus...)
E) Feuerwehrmann Hein Blöd bringt an seinem neuen EN 443-Helm ein "gutes altes DIN-Helm"-Visier (Polycarbonatscheibe, gestanzt) an. Gei einem Innenangriff schmilzt das Visier und legt sich auf die Atemschutzmaske.
Es stellt sich für mich weniger die Frage, ob und wer da ggf. haftet, sonder vielmehr
- wie kommt Hein Blöd jetzt wieder raus (Sicht dürfte ja stark eingeschränkt sein)
- wir das erweichte Polycarbonat auf der scheibe stoppen, oder ggf. weiter runtersabbern auf den Lungenautomat / Ausatemöffnung?
- wie kriegt Hein Blöd den Helm vom Kopf (hochheben is ja nicht, weil die Maske noch dranhängt und Maske abnehmen ist auch nicht ganz leicht, weil ja der Helm noch aufgesetzt ist)
- könnte man sowas vermeiden, indem man ein geprüftes Visier einsetzt?
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 23.11.2008 19:15 |
|
Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |