Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 523737 |
Datum | 24.11.2008 22:20 MSG-Nr: [ 523737 ] | 6943 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Ulrich CimolinoStimmt, weil der Rest macht eh was er will bzw. für sicherer als EU-Regeln hält...
Vermutlich gilt die alte Regel der EU-Prozesse: Die Italiener erfinden eine Regel, die Franzosen verschärfen Sie und die Deutschen halten sie ein...
Ich hätte auch gerne mal konkrete Angaben.
Ich nehme einen Helm nach EN 443. Ich schraube mir eine nicht für diesen Helmtyp zugelassene Helmlampenhalterung dran.
Was kann mit als
A. Anwender (Helmträger)
B. Arbeitgeber/ Dienstherr/ Vorgesetzter
passieren, wenn
1. Der Helmträger die Treppe runter fällt und sich den Fuß bricht
2. Der Helmträger ein Gebäudeteil auf den Kopf bekommt, dabei verletzt wird aber die Helmlampenhalterung nicht kausal für die Verletzung war
3. Der Helmträger ein Gebäudeteil auf den Kopf bekommt, dabei verletzt wird aber die Helmlampenhalterung im Gegensatz zu 2. kausal für die Verletzung war
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |