Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523733 |
Datum | 24.11.2008 22:11 MSG-Nr: [ 523733 ] | 7395 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Meines Erachtens
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich Cimolino
Recht ändern versuchen (selbst wenns EU-Recht sein sollte!), weil völlig unpraktikabel/uneinhaltbar bzw. zu mehr Problemen führt!
M.E. eher unwahrscheinlich. Dass Schutzausrüstung der Feuerwehren in den Anwendungsbereich der PSA-Richtlinie fällt ist durch den EuGH höchstrichterlich festgestellt (das Verfahren war sponsored by Deutscher Steuerzahler, weil natürlich mal wieder die Deutschen Probleme damit hatte).
Stimmt, weil der Rest macht eh was er will bzw. für sicherer als EU-Regeln hält...
http://en.wikipedia.org/wiki/London_Fire_Brigade_equipment
Verstößt gegen die Regeln zur (Reflex-)Beklebung (wie auch Frankreich, NL, Belgien), aber die sind ja alle eigentlich für den "normalen" Verkehr gemacht.
Und das Bild hier ist echt genial:
http://www.london-fire.gov.uk/440575CD091B4CCFA97AFA06C9FEEC22_DraegerBreathingApparatusset.asp
Bestimmt hat LFB da für jedes Ausrüstungsteil in jeder Kombination die entsprechenden Tests vorliegen.... Wer kann da ggf. mal nachfragen? - Oder fragen, warum ggf. nicht?
Oder sind die auch einfach nur so dämlich und verstoßen gegen EU-Recht, weil sie nur "Müll" zu dem Thema erzählen?
Mir wäre aber neu, dass es z.B. für den MSA Auer FireFlyII entsprechende Tests mit PSA oder Atemschutzgeräten überhaupt gibt... (zumindest konnte mir bisher keiner welche nennen).
Naja, vielleicht ist wenigstens der Helmaufkleber ge-crash-tested...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |