1. Europäische Norm
2. Englisch
hallo,
Geschrieben von Stefan BrüningWow. Das finde ich jetzt äußerst interessant.
nicht nur du - warum kommt mir da spontan die Bezeichnung "Häuptling gespaltene Zunge" in den Sinn?
Am 04.11.08 wurde dieses Schreiben verfasst und daraufhin an Kunden und Interessenten verschickt:
Konformitätsbescheinigung zur Unbedenktlichkeit unsere Stiefel
Sehr geehrte Kunden,
hiermit bestätigen wir Ihnen nochmals schriftlich, dass mit unseren Stiefeln alles in Ordnung ist und Ihre Kameraden ruhig weiter tragen können. Ein Stiefel, wie in der Untersagungsverfügung gerügt, existiert nicht und ist daher unbedenklich. Alle von uns ausgelieferten Stiefel entsprechen den zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Normvorschriften und haben alle Prüfungen der Rutschhemmung, Trennkraft der Laufsohle zum Schaft, Zehenkappenbelastung, Durchtrittsicherheit und Brennverhalten bestanden. Prüfung von Seiten der BZR-Köln haben an unseren Stiefeln nicht stattgefunden, folglich sind jegliche UNTERSTELLUNGEN gegenstandslos.
Unsere Stiefel sind nach der neuen Norm EN 15090:2006 zertifiziert.
Folglich dürfen unsere Stiefel bei Einsätzen der Feuerwehr sowie bei Ausbildung und Übungen getragen werden.
Wir bitten Sie, sich nicht mehr irreführen zu lassen, sollten Sie zu unsere Aussage noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich weiterhin gerne zur Verfügung! Quelle: PDF-Dokument
In der Gerichtsverhandlung am 20.11.08 wurde folgendes festgestellt:
Zudem habe die Antragstellerin im Gerichtsverfahren selbst eingeräumt, dass ihre Stiefel keine ausreichende Rutschfestigkeit auf Stahl hätten. Dies sei ein gravierender Sicherheitmangel.
Soviel zur Glaubwürdigkeit eines Stiefelherstellers ...
MkG Jürgen Mayer
Webmaster www.FEUERWEHR.de
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