Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523501 |
Datum | 24.11.2008 08:21 MSG-Nr: [ 523501 ] | 7022 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Sven TönnemannNach wie vor mein Vorschlag: ein Rechtsgutachten.
Läuft m.W. bereits.
Geschrieben von Sven TönnemannWenn da dann rauskommt, die vfdb wiederholt nur geltendes Recht, dann kann man fünfmal sagen das Schreiben ist praxisfern (ich halte diese Prüfungsanforderungen für praxisfern!), bringt dann allerdings nix, weil selbst wenn das Schreiben widerrufen würde die Vorschriften bestehen blieben.
die VDE setzt normativ weit über einer "normalen" DIN ein, sie ist für die Verkabelungen etc. natürlich "geltendes Recht", weil sich jeder dran halten muss. Die VDE hält die entsprechende "Stellung" auch entsprechend hoch.
Trotzdem ist die VDE 0132 uneinhaltbar, oder wir löschen abgesehen von Entstehungsbränden nur noch ozeanisch. Ergo wäre jede "Menschenrettung und Brandbekämpfung" als Einsatzauftrag unmöglich.
Sollte das geltendes Recht sein, muss dieses geändert werden, oder durch Juristen mit langen juristischen Sätzen für ungültig erklärt.... *g
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |