Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 523471 |
Datum | 23.11.2008 23:57 MSG-Nr: [ 523471 ] | 7097 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Straßenverkehrsordnung
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Hallo Lüder,
Du hast meinen zweiten Absatz komplett unterschlagen. Ich habe Zweifel, dass sich der vfdb Beitrag überhaupt als Regel der Technik eignet, das wäre nämlich dann nicht der Fall, wenn es eine EU-Richtlinie oder eine ProduktsicherheitsVO o.ä. existiert, wo das zur Prüfung drinsteht.
Dann würde nur etwas über deren Verständnis dieser Vorschriften erklärt, das ist keine Technik.
Wenn der DFV eine Stellungnahme verfassen würde, Privat-PKW haben keine Sonderrechte, dann wird das nie Regel der Technik! Weil diese Frage anhand von § 35 StVO zu beurteilen ist, das wiederum ist keine technische sondern eine rechtliche Frage.
Nach wie vor mein Vorschlag: ein Rechtsgutachten.
Wenn da dann rauskommt, die vfdb wiederholt nur geltendes Recht, dann kann man fünfmal sagen das Schreiben ist praxisfern (ich halte diese Prüfungsanforderungen für praxisfern!), bringt dann allerdings nix, weil selbst wenn das Schreiben widerrufen würde die Vorschriften bestehen blieben.
Aber meine Frage nach den Vorschriften und insbesondere welche Rechtsfolge ein Verstoß hat, werden irgendwie nicht beantwortet.
Gruß
Sven
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |