Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 523430 |
Datum | 23.11.2008 20:22 MSG-Nr: [ 523430 ] | 7247 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Gesetzliche Unfallversicherung
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Europäische Norm
2. Englisch
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Beide RL sind zu ergoogeln. Form und Inhalt lasse ich als Stand der Technik gelten. Egal, ob als VDS oder vfdb oder GUV - I.
Eine Stellungnahme, die selbst mein zwölfjähriger Sohn grammatisch und rhetorisch besser verfasst, ist für mich (noch lange) nicht Stand der Technik und wird es auch nicht automatisch.
Von den inhaltlichen Fehlern ganz zu schweigen.
Ob und wie der vfdb nun was daraus macht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber mit deiner Automatik - Aussage könntest du vielen Lesern glaubhaft machen, dass jede halboffizielle Stellungnahme gleich Stand der Technik ist.
dazu die Inhalte der EN 443:2008, die Christian zitiert, dann sieht die Stellungnahme des vfdb ganz alt aus.
Wenn du noch übrigens eine Unterschrift für deinen Einspruch benötigst, meine hast du.
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen |
| 23.11.2008 19:33 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 23.11.2008 19:42 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig |
| 23.11.2008 20:22 |
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Rain7er 7H., Schüttorf | |