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Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 523371 |
Datum | 23.11.2008 14:13 MSG-Nr: [ 523371 ] | 11321 x gelesen |
Hi!
Geschrieben von Andreas BräutigamIch glaube ausdrücklich NICHT, dass die Trennung so scharf ist
Das ist der Unterschied zwischen glauben und wissen. :-)
Ich weiß, dass die Trennung an der Stelle messerscharf vorgenommen wird. Richter lassen sich von Sachverständigen nicht in die Rechtsanwendung rein reden. Wäre ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften und kann zur Aufhebung der Entscheidung führen.
Wie gesagt man darf Tatsachenfeststellungen nicht mit der Anwendung des Rechts auf die festgestellten Tatsachen vermischen. Es wird ganz streng zwischen Rechtsfragen und Tatsachen unterschieden, wer das nicht verinnerlicht hat, überlebt kein 2. Staatsexamen. Denn ohne die Trennung kannst Du kein einziges Urteil richtig schreiben.
Kannst Du auch in den Urteilen lesen, immer wenn das Wort "behauptet" auftaucht, geht es um Tatsachen, darüber kann man Beweis erheben, durch Zeugen, Sachverständigengutachten, Urkunden und Augescheinsobjekte.
Wenn das Wort "Ansicht" auftaucht geht es um Rechtsfragen, nämlich was bei einer bestimmten tatsächlichen Situation die richtige Rechtsfolge ist.
Gruß
Sven
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| 21.11.2008 18:51 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | |