Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schlägerei nach JFW Übung | 19 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 523341 |
Datum | 23.11.2008 11:48 MSG-Nr: [ 523341 ] | 4432 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sascha TrögerBez. der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall angesehen wird, ist einiges bei Google zu finden:
kann man hier verschiedenartig diskutieren:
Version a) Der FA hat im Rahmen seiner Aufsichtpflicht eingegriffen, da die Dienstveranstaltung noch nicht beendet war, ggf. der Vorfall sich sogar auf dem Geländer der Wache ereignet hat.
Version b) Der FA hat in einem privaten Streitfall eingegriffen, worauf ihn der Täter angeriffen hat. daraus resultierende Kosten muß er dann zivilrechtlich vom Schädiger einklagen. (Wenn da etwas zu holen ist..)
Ich gehe aber davon aus, daß hier davon ausgegangen wird, daß er im Rahmen seiner Aufsichtspflicht gehandelt hat, da die Dienstveranstaltung durch das Aufräumen noch nicht formal bendet war.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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