1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Daraus ein anderer Ansatz zur Gebührenfrage:
Ich hab da auch noch einen:
Was will die Stadt Northeim eigentlich?
Brandbekämpfung ist Pflichtaufgabe, dafür verwendet sie ja auch Steuermittel. Das "erste" Feuer, welches man vielleicht noch "fahrlässig" bezeichnen kann, wurde doch schnell gelöscht?
Jetzt kommt eine Einsatzwut hinzu, der mich schon etwas in Staunen bringt, was den Umschlag in ganz andere Intensitäten bedingt.
Jetzt brennen 1,2ha und werden mit 300 FA und 2 Großhubschrauben bekämpft!
(totaler Krieg oder "Wolllust"...? ;-))
Also wenn das mein Wald wäre (ich habe aber keinen) und ich hätte aus Leichtsinn so ein Feuer entstehen lassen, was die Fw (als professioneller Dienstleister) leider etwas nachlässig ablöscht und dann Großoffensive probt (vielleicht schon mit Hintergedanken...?), würde das meine "Idealvorstellung" von "Brandschutz" auch etwas ins Wanken bringen.
Geschrieben von Henning Koch
Also keine Haftung, aber auch keine Kostenpflicht für den zweiten Einsatz?
So in etwa, wobei einer bleibt immer auf den Kosten sitzen (der liebe G. wirds auch im Kloster nicht übernehmen).
mkg hwk
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