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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | 20 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523013 | ||
Datum | 21.11.2008 09:13 MSG-Nr: [ 523013 ] | 5959 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gregor Getto Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich ebenfalls um baumustergeprüfte Teile, und das ist im Feuerwehrdienst eigentlich durch die Normung der Fall, handelt. Tolle Idee, aber 1. es handelt sich noch längst nicht überall um genormte Teile (zeig mir die zum Notsignalgeber...) 2. die Normen beinhalten oft keine Prüfungen (und wenn, dann sind es oft solche nach "Form/Abmessung" und nicht nach Funktionalität, Gefahren usw.) Geschrieben von Gregor Getto Der FA hat laut FWDV einen solchen bei seinem Vorgehen mitzunführen, dabei ist es unerheblich wo und wie er ihn anbringt. Sowohl in der konvetionellen als auch in der neuen Art - anbringen am Atemschutzgerät- bestehen Gefahren für den Träger. Anhand des bestimmungsgemäßen Gebrauches beider Teile liegt es nun in der Verantwortung z.B. des Sicherheitsingenieurs, zu beurteilen, ob und welche Gefährdungsänderung auftritt. Im Fall der Halterung am Atemschutzgerät würde ich, zumindest bei den bei uns in der Wehr verwendeten Teilen, eine Verringerung der Gefährdung sehen. Ist Euer Beutel jederzeit vom Träger entfernbar, auch wenn er daran hängen geblieben ist? Geschrieben von Gregor Getto muss man das alles domkumentieren. zeig mir die Fw, die das für alles macht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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