Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Kostenübernahme/-beteiligung der Kommune am Führerscheinerwerb Kl. C | 16 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 522685 |
Datum | 19.11.2008 23:47 MSG-Nr: [ 522685 ] | 4363 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Persönliche Nachricht (über myForum)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Tobias HörndlerHierzu gibt es ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regeln, darum die Bitte ob jemand hier oder per PN solch eine Satzung/Vereinbarung/Verpflichtungserklärung posten bzw. zusenden kann.
M.W. gibt es hier nur eine eine Regelung, die im Verwaltungshaushalt der Stadt enthalten ist, wirklich schriftliche Nachweise kann ich daher leider nicht liefern.
Geschrieben von Tobias HörndlerBesonders interessant wird es ja sicherlich ab 10.09.2009, da sich ab diesem Termin die Kosten für den Führerscheinerwerb ca. verdoppeln werden. Und somit sicherlich (fast) keiner mehr den Führerschein „nur“ für die Feuerwehr machen wird bzw. finanziell kann.
Wie von anderen geschrieben ist diese Regelung für die FF irrelevant, da wir ja den Führerschein nicht gewerblich nutzen. Die Kosten werden weiterhin nur durch den Erwerb der Fahrerlaubnis bestimmt, eventuelle qualifizierende Maßnahmen für den gewerblichen Güterverkehr liegen dann wirklich im Privatvergnügen.
Bevor ich es vergesse:Ich habe seit 2002 den Führerschein CE, darf ich auch weiterhin als Trucker arbeiten (fände ich für ein geplantes Studium recht interessant, also Trucker in den Ferien usw.).
Grüße, der Steffen!
Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)
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