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Thema | Ölbindemittel (Granulate) welche sind am wirkungsvollsten? | 5 Beiträge | ||
Autor | Wild8eri8ch 8v., Lichtenau (Krs.Paderborn) / NRW | 522601 | ||
Datum | 19.11.2008 17:16 MSG-Nr: [ 522601 ] | 5986 x gelesen | ||
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Ölbindemittel (Granulate) Ausgestreutes Ölbindemittel muss gemäss gesetzlicher Vorschrift zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen mittels Besen, Schaufel oder Kehrmaschine sofort abgeräumt und in zugelassenen Behältern der ordungsgemässen Entsorgung zugeführt werden, energetisch nutzbare (biogene) Stoffe vorzugweise an die MVA. Ölbinderstaub haftet auf Verkehrsflächen, so dass allein deswegen die vor genannte Vorschrift zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen meistens nicht erfüllt werden kann (ausgenommen Maschinenreinigung). Ölbindemittel durch Liegenlassen, Breittreten, Festfahren, Regenwasser oder Wind der Umwelt überlassen ,ist nicht erlaubt. Von Vorteil sind feinkörnige Ölbinder ca. 1 mm bis 0,5 mm ohne Fein-und Grobkornanteil, die staubfrei sind und beim Einarbeiten bzw. Abkehren keinen Staub entfalten können. Test: Wenn das Bindemittel auf fester Unterlage durch Draufstossen (Hammertest) zerbröselt, sollte stabiles Material ausgewählt werden. Abriebfrei staublose Ölbinder sind einfacher, weniger arbeitsaufwändig und sicherer zu handhaben. Herstellung der Griffigkeit der Strassenoberfläche nach der Reinigung heisst gleichwohl, es darf kein Bindemittelrest liegen bleiben. Die noch verbreitete Ansicht, dass die Herstellung der Griffigkeit Vorrang vor Beseitigung habe, ist gemäss der Vorschriften zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen nicht haltbar. Nach dem ersten Aufbringen ist meistens die Ölmenge zu 95% bis 98 % im Bindemittel gebunden und kann geborgen werden. Ein oder zweimal angepasst sparsam nachstreuen und sauber abräumen ist kein grosser Aufwand. Die Saugfähigkeit des Bindemittels sollte so gut sein, dass innerhalb von ca. 5 Minuten Einfegen und Abräumen beginnen können. Perfekte Reinigung und Arbeitsaufwand müssen zusammen passen. Demnach sollte ein Ölbindemittel ausgewählt werden, das nach dem Aufbringen sofort einfegbar und abräumfähig ist. Diese Gesichtspunkte sollten rechtzeitig bei der Beschaffung schon bedacht und geregelt sein. | ||||
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