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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Kreisbrandmeister
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1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tanklöschfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTechnik - und taktische Führbarkeit88 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW522074
Datum17.11.2008 14:50      MSG-Nr: [ 522074 ]34734 x gelesen
Infos:
  • 15.11.08 FAQ: Winden im Feuerwehreinsatz

  • Geschrieben von Steffen HaasDie Antwort hast du dir aber so langsam mal als Shortcut auf der Tastatur abgelegt ;).


    Prüf selbst, hier mein Beitrag zur m.W. allerersten Tabelle zur 2. Typenred.:

    Konzept zur Fahrzeugnormung?


    Nachdem Anfang der 90iger Jahre mit der Typenreduzierung (vgl. Brandschutz 1/90 und 7/90) endlich ein vernünftiger Konsens gefunden schien, hat sich leider in den letzten Jahren aufgrund fehlender Informationen über Einsatzwert und Nutzen der Normfahrzeuge einerseits und Handhabung bzw. Bestellpraxis in den Feuerwehren sowie den "Aufsichtsbehörden" (Zuschußgebern) andererseits ein kostentreibender Wildwuchs ergeben. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang insbesondere, daß genau diejenigen, die bisher die Ausnahmegenehmigungen erteilen, sich nun über die Folgen beschweren: Bereits heute - und an jeder Norm vorbei - gibt es doch z.B. TSF-W (oder "KTLF") bis 7,5 to, LF 8/6 bis 11 to, (H)LF 16/12 bzw. (H)TLF 16/25 bis 15 to (teilweise inkl. fest eingebautem Stromerzeuger, Seilwinden etc.). Gleichzeitig wird je nach "örtlichem Bedarf" wiederum per Ausnahmegenehmigung auf bisherige Mindestbeladungsteile nach Norm (z.B. Saugschläuche an LF 16/12 bzw. TLF 16/25 oder Hilfeleistungssatz am LF 16/12 im Tausch gegen eine TS!!) verzichtet.

    Den Firmen kann man daraus den geringsten bzw. keinen Vorwurf machen. Sie verfolgen ganz legitim das Ziel der Gewinnmaximierung und wollen sich dazu als potente Anbieter darstellen, um somit (vermeintlich) attraktive Aufträge und/oder neue Kunden zu gewinnen. - Daß sich dies in vielen Fällen dann doch im absoluten Sonder- bzw. Einzelbau nicht "rechnet", ist ein offenes und trotzdem gern verschwiegenes Geheimnis. Leider müssen dieses "Lehrgeld" dann aber über die Mischkalkulation ALLE (auch die normtreuen) Käufer mit bezahlen.... Es ist ein weiteres offenes Geheimnis, daß es speziell EIN Hersteller ist, der die Öffnung für Staffelfahrzeuge im Bereich der "LF" seit Jahren fordert.
    Insgesamt erscheint daher die Bitte an die Hersteller, ausschließlich "genormte Technik" zum Einsatz zu bringen, eher als frommer Wunsch, denn als realistisches Ziel.

    Das Problem sind also nicht die Hersteller, sondern sind WIR selber. WIR sind hier die Nutzer, die Anwender der Technik, die im Rahmen jeweils offensichtlich völlig verschiedener "örtlicher Gegebenheiten" und teils unabhängig jeglicher vorheriger taktischer Überlegungen die Fahrzeuge beschaffen, wie sie es für "absolut notwendig" halten. Das muß aber dann nicht nur in einer Abstimmung für die einzelne Beschaffung des jeweiligen Fahrzeugs, sondern im Rahmen eines Konzeptes erfolgen, das nicht nur die betreffende Löschgruppe, sondern auch die Wehren einer Gemeinde UND in der Nachbarschaft umfasst sowie auch außergewöhnliche (Wetter-)Lagen berücksichtigt. Es darf niemals isoliert betrachtet werden! Ob das jeweils eigene Konzept dann auch wirklich richtig ist, entscheidet sich oft erst lange nachdem der Auftrag erteilt wurde. Leider erfolgt dann aber i.d.R. keine echte (und schon gar keine öffentliche) Wertung zurücklegender Beschaffungsentscheidungen mehr. Oder hat jemand schon mal öffentlich und ehrlich in einer Fachzeitschrift geschrieben, daß das vor 5 Jahren so toll in Hochglanzberichten vorgestellte ganz "besondere" (und natürlich damals unbedingt erforderliche) (Sonder-)Fahrzeug vielleicht doch technisch nicht so ganz ausgereift war/ist und es im Betrieb auch noch taktische Probleme gibt?

    Mir war bisher auch nicht bewußt, daß der Normenausschuß Fahrzeuge technische Änderungen in den letzten 10 Jahren nicht zügig umgesetzt hätte. Sicherlich hätte ich mir die eine oder andere Regelung schneller oder anders gewünscht, aber das ist das Prinzip bzw. der Tribut an die Konsensfindung in der Normungsarbeit, an der auch die Länder beteiligt sind! Im Vergleich zu vielen anderen Normungsvorhaben bzw. -kritiken ist aber sicherlich gerade der Normenausschuß für Fahrzeuge der falsche Adressat für die herbe Kritik im Bericht der Arbeitsgruppe.


    Den Vorschlag der AG selbst möchte ich wie folgt im einzelnen kommentieren.

    1. Die notwendige Weiterentwicklung von Normen ist unbestritten. Ein wesentliches Problem erscheint mir aber derzeit weniger die Weiterentwicklung der Normung, als vielmehr den Wissenstransport über die innerhalb der Norm realisierbaren Möglichkeiten!
    2. Beladungsbestandteile EINES Fahrzeuges auf mehrere Fahrzeuge verteilen zu können führt letztlich zur völligen Abschaffung jeder "Norm". (Wer soll im übrigen hinterher kontrollieren, wo da jeweils bei "klammen" Gemeinden überall die Ausrüstung eines halb-LF´s noch mit "angerechnet" wird?) Mit dieser Verteilung wird die überörtliche Hilfeleistung schwieriger - in jedem Fall aufwändiger- als bisher. Es müssen dann auch immer mehr Fahrzeuge für den gleichen Einsatzwert gezogen werden, wenn das Konzept greifen soll/würde. (Obwohl die Minderbeladung bisher NIE ein Problem war! - Sieht man mal davon ab, daß es mit einer derartigen "Kombinationsregel" natürlich sehr viel einfacher als bisher möglich ist, auf DIN-Beladung eines Fahrzeugtyps beim eigenen "örtlichen" Fahrzeug zu verzichten, z.B. auf die Saugschläuche des HLF, weil man hat ja noch ein TSF rumstehen bzw. auf den Hilfeleistungssatz des "H"LF, weil man hat ja noch einen (V)RW....)
    3. Staffelkabinen bringen im Verhältnis zu Gruppenkabinen in der Größenordnung der vorgestellten "HLF" KEINEN Vorteil am Fahrgestell, weil das aus Kostengründen seit Jahrzehnten sowieso die gleiche Kabine ist (ein Hersteller ausgenommen, der dafür i.d.R. keine Gruppenkabinen anbietet). Die Feuerwehren die bisher reine Staffelkabinen (also kürzere Aufbauten und 4 Sitze in einer Reihe im MR) geordert haben, haben alle die Erfahrung gemacht, daß sich die Besatzung im Innenraum hinten nur schwer bis gar nicht fertig (mit PA) ausrüsten kann, weil die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Dies gilt für Einsatzkräfte mit HuPF-Kleidung noch viel mehr, als bisher schon.
    4. Aus der mir vorliegenden Fragebogenaktion an die Länder und der zugehörigen umfangreicheren Auswertung lässt sich so ohne weiteres kein, schon gar nicht der dargestellte, "Streichkonsens" heraus lesen. Allenfalls GW-G3 und TLF 16/24-Tr erschienen der Mehrzahl der Ländern "streichwürdig" . Gestrichen wurde dann aber weit mehr. Dies hat dann aber sofort wieder Konsequenzen für die länderspezifischen Beschaffungen solcher Fahrzeuge, die die Norm nicht (mehr) hergibt.
    5. Mir ist insbesondere schwer erklärlich, wie die aufgezählten "LF"-Typen die Aufgabe der komplett gestrichenen TLF ersetzen sollen.
    Die TLF 16/24-Tr sind (bei entsprechendem Fahrgestell) ohne Probleme und mit vertretbaren Kosten voll geländegängig innerhalb der gültigen Norm für dieses Fahrzeug möglich. Sie sind wichtige Fahrzeug für die Brandbekämpfung in schwierigem Gelände, weil sie oft die einzigen Fahrzeuge sind, die überhaupt noch fahren können, wenn der Rest schon lange festgefahren in der Wiese oder im Wald steht.
    Die TLF 24/50 sind DIE Sonderlöschfahrzeuge größerer Feuerwehren, dienen als leistungsfähige Pufferfahrzeuge und haben sich in Deutschland seit den Ende der 60iger Jahren (als Nachfolger der ZB 6, GTLF etc.) gut und vielfach bewährt. Im Zuge der Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung werden heute vielfach die alten Tro(T)LF durch Pulverkomponenten auf dem TLF 24/50 ersetzt. Ein leistungsfähiges Ergänzungs- und Selbstschutzfahrzeug für Industriebrände und GSG-Einsätze (dreifacher Brandschutz!) soll einfach so entfallen? Dies wird sich gerade bei den größeren Feuerwehren niemals durchsetzen!
    6. An jeder Norm vorbei soll es weiterhin "Sonderkonstruktionen" geben?!? Wo bleibt dann der Erfolg (Kostenreduktion durch Typenreduzierung?).
    7. Als äußerst problematisch empfinde ich die Trennung von "Normgewicht" und "zulässigem Gesamtgewicht". Dies bedeutet praktisch automatisch in 2 - 3 Jahren, dass das "LF 8/6" (dann "HLF 1"?) auf z.B. MB Atego 1225 sich über die 11 to des Vorschlags sofort auf 12 to (dem "zGG" des Fahrgestells) und nach Austausch der Federn auch noch darüber hinaus bewegen wird. (Wer das nicht glaubt, dem sei der entsprechende Verlauf des "LF 16" aus den letzten 15 Jahren in Erinnerung gerufen!)
    8. "Verbote" für Einbauten sind nach neuem Normverständnis nicht mehr gewünscht: Ich warte auf das erste "HLF 1" (war LF 8/6!!) mit eingebauter Seilwinde und fest eingebautem Stromerzeuger...
    9. 600 l als "Mindestwassermenge" für den wirksamen Erstangriff vom Fahrzeugtank? Woher bezieht sich diese Erkenntnis? Man hat mir bisher (u.a. im Normenausschuß) immer mitgeteilt, daß die 600 l vom LF 8/6 nie als Erstangriffsmenge für den Innenangriff gedacht war, sondern nur für den Schnellangriff z.B. beim PKW-Brand. Zu dieser Argumentation im Normenausschuß Fahrzeuge passen dann auch die Zahlen der Löschwasserverbrauchsdiagramme (vgl. Wibera, 1978; Dr. de Vries, 2000), die unter Berücksichtigung der nutzbaren Löschwassermenge im Tank, der Menge Wasser in den Schlauchleitungen (2 B bis zum Verteiler, 1 - 2 Leitungen mit je 2 C) für den kombinierten Angriff für einen Löscherfolg bei ca. 1200 l Wassertankgröße liegen dürften, wenn herkömmliche Technik benutzt wird. (Durch die RICHTIGE Anwendung von Hohlstrahlrohren und Netzmittel lässt sich dies sicherlich bei weiteren Vorteilen auf ca. 800 - 1000 l reduzieren, wenn denn auch die Ausbildung stimmt...) (Vgl. zur richtigen Anwendung von Löschmitteln Dr. de Vries, Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum, ecomed, 2000.)
    10. Was ist "ja" beim KLF für eine Löschwassermenge? - Was sollen 3 (?) Mann als Alternative zu den 6 ggf. vor Ort veranlassen. Sich mit 2 PA ins Feuer stürzen? Dies wäre eine fatale Fehlentwicklung und wird sicherlich weder von den Verbänden, noch von den Feuerwehrunfallkassen so hingenommen werden.
    11. Wenn die KdoW-Norm fällt, so werden diese Fahrzeuge noch lange nicht überflüssig (z.B. als Einsatzfahrzeuge für die überörtlichen Einsatzleiter wie KBM etc.). Beschaffer denen der technische Hintergrund zur Konzeptionierung derartiger Fahrzeuge OHNE Vorlagen fehlt, werden dann einen PKW "von der Stange" beschaffen - und damit ihr blaues (bzw. rotes) Wunder erleben, wenn z.B. die elektrische Anlage nicht leistungsfähig genug dimensioniert ist, oder der PKW-Hersteller z.B. den Einbau von BOS-Funkgeräten für den gewählten Fahrzeugtyp leider gar nicht zuläßt (vgl. Cimolino, U.: Funksicherheit, in: UB 5/2001, Huss-Medien, Berlin, 2001).
    12. Durch den Rückzug der Feuerwehr aus der Normung der Schlauchwagen (bzw. des dazugehörigen leistungsfähigen Löschfahrzeugs für die Wasserförderung) wird die Beteiligung der Fachleute der Feuerwehr an übergreifend einsetzbaren KatS-Konzepten torpediert. Wieso wundern wir uns dann, wenn das was der Bund beschafft, für "uns" mangels taktischer und technischer Abstimmung für den vorgesehenen KatS-Einsatzzweck (und auch kommunal) kaum nutzbar ist (vgl. ErkKW)?
    13. Wieso ist im Gegenzug die Normung von Wechselladerfahrzeugen weiterhin "erforderlich"? An der Kompatibilität der Systeme kann es kaum liegen, weil das Hakensystem selbst nur ein Aspekt dazu ist. Neben dem reinen Hakensystem spielen nämlich noch weitere Dinge wie Behälterlängen, Traglasten, notwendige Sekundäranschlüsse etc. eine wesentliche Rolle darin, ob Behälter bzw. WLF einfach so getauscht werden können. Bereits seit langem kann daher hier von einer beliebigen Austauschbarkeit nicht mehr gesprochen werden.
    14. Was geschieht, wenn im Rahmen der offensichtlich gewünschten gemeinsamen Vorhaltung von Technik der Hilfeleistungssatz des genormten "H"LF auf dem ungenormten VRW sitzt? Was wird dann aus dem "H"des "HLF"?
    15. Was ist mit dem seit ca. 2 Jahren ausufernden Einbau von Sondergeräten (z.B. Seilwinden, fest eingebaute Stromerzeuger) in Löschfahrzeugen, die so quasi zu Mini-LF 24 mutieren? Liebgewonnene Seilwinden und Stromerzeuger von oft landesbeschafften RW 1 werden hier in kommunale "H"(T)LF integriert. Damit sind aber die von der AG vorgegebenen Gewichte sowohl für das HLF 1 v.a. aber für das HLF 2 bereits jetzt nicht mehr zu halten. (Macht aber nichts, kauft man halt ein größeres Fahrgestell, trennt Norm- von technisch möglichem zulässigem Gesamtgewicht und schon hat man sein HTLF 16/25 mit LF 16/12-Beladung auf einem 16-to-Fahrgestell für "nur" > 400.000 Euro....)
    16. Eine Aussage zur Effizienzsteigerung der Löschfahrzeuge (z.B. mittels eingebauter Schaumzumischsysteme, die bisher nach DIN ja leider außer für das TLF 24/50 verboten sind) findet sich in keiner Zeile.

    Sonstiges (Schreibfehler?):
    - Widerspruch zwischen Tabelle in Bild 5 bzw. Tabelle 1 bei der Zahl der zu normenden Drehleitern. Mal mit, mal ohne DL 16-9.
    - Fahrzeuge mit einem zGG > 35.000 kg ? müssen eine Differenzialsperre haben? Gemeint sind vermutlich alle Fahrzeuge > 3.500 kg.

    Im Einzelnen zu den Folgen (und ich schreibe hier mal ausdrücklich die weiteren derzeit diskutierten Ländermodelle ZUSÄTZLICH zur DIN noch hinzu!):

    .....
    (Tabelle fehlt hier)

    Wo bleibt der gewünschte Effekt der Vereinheitlichung?
     Es wird nur noch schlimmer als bisher!


    Zum Abschluß ein anderes, aber auch dazu passendes Thema:

    Die "bundeseinheitlichen" Funkrufnamen sind m.E. bereits jetzt - und unabhängig von der weiteren Entwicklung - dringend zu überarbeiten. Unterscheidbare Kriterien müssen im Funkverkehr z.B. sein (bzw. wieder werden, weil früher war es mal lange Zeit schon so):
    - Ungefähre Aussage zur Leistungsfähigkeit (ein LF 8 ist nun einmal was anderes als ein LF 16).
    - Hilfeleistungssatz an Bord? (Ein LF 16/12 mit TS statt Hilfeleistungssatz darf m.E. nicht als "H"LF geführt werden!)

    ...

    Die Feuerwehr Düsseldorf arbeitet hierzu an einem Vorschlag, der in Kürze zur Diskussion gestellt wird


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     11.11.2008 08:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.11.2008 08:47 Olf 7R., Hilbersdorf
     11.11.2008 09:05 Ralf7 J.7, Donaueschingen
     11.11.2008 09:02 Stef7an 7H., Essen
     11.11.2008 09:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.11.2008 09:55 Stef7an 7H., Essen
     11.11.2008 10:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.11.2008 10:00 Anto7n S7., Boppard
     11.11.2008 10:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.11.2008 10:29 Mark7us 7R., Stockach
     11.11.2008 10:46 Anto7n S7., Boppard
     11.11.2008 17:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.11.2008 19:59 Mark7us 7R., Stockach
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     15.11.2008 09:25 Mark7us 7R., Stockach
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     15.11.2008 14:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     15.11.2008 16:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.11.2008 12:42 Mike7 G.7, Schorfheide OT Lichterfelde
     17.11.2008 09:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.11.2008 09:38 Mark7us 7R., Stockach
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     16.11.2008 01:05 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
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     16.11.2008 16:41 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     17.11.2008 09:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.11.2008 13:17 Chri7sto7f S7., Vilseck
     17.11.2008 14:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.11.2008 14:11 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     17.11.2008 14:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.11.2008 15:52 Mark7us 7R., Stockach
     17.11.2008 16:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.11.2008 16:26 Mark7us 7R., Stockach
     18.11.2008 00:21 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     15.11.2008 18:11 Mark7us 7R., Stockach
     17.11.2008 21:58 Fabi7an 7K., Ingolstadt / Rheinhausen
     17.11.2008 22:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     15.11.2008 10:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     15.11.2008 11:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.11.2008 11:53 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     15.11.2008 12:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.11.2008 16:04 Dani7el 7R., Peine
     15.11.2008 17:04 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     16.11.2008 10:02 wern7er 7n., reischach
     15.11.2008 17:26 Matt7hia7s M7., Stockach
     15.11.2008 20:30 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     15.11.2008 21:02 Mark7us 7R., Stockach
     16.11.2008 10:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.11.2008 11:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 12:18 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     16.11.2008 12:27 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 12:09 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     13.11.2008 20:54 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     14.11.2008 06:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     14.11.2008 12:04 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     14.11.2008 12:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.11.2008 12:13 Olf 7R., Hilbersdorf
     14.11.2008 13:01 Mich7ael7 B.7, Freigericht
     14.11.2008 13:08 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     14.11.2008 13:35 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     17.11.2008 08:25 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     17.11.2008 08:48 Mich7ael7 B.7, Freigericht
     17.11.2008 09:00 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     17.11.2008 12:48 Thom7as 7E., Nettetal
     16.11.2008 09:12 Sven7 H.7, Ibbenbüren

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