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Thema | Preise für Löschwasser | 40 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 521910 | ||
Datum | 16.11.2008 16:08 MSG-Nr: [ 521910 ] | 8797 x gelesen | ||
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Hi! Wenn in einem Gesetz eine Aufgabe zugewiesen wird, bedeutet das noch lange nicht, dass der mit der Aufgabe betraute die anfallenden Kosten selber tragen muss. Das Gesetz mit der Aufgabenzuweisung würde zunächst einmal dafür sorgen, dass die Behörden von dem privaten Verlangen können diese Leistung mit zu erbringen. Wenn die Feuerwehr einen Baumarkt leerräumt weil sie die Sachen gerade im Einsatz braucht, bekommt der Baumarkt dafür auch hinterher Geld, obwohl im FSHG steht, dass er verpflichtet ist die Sachen raus zu geben. Zeig mal das konkrete Gesetz und wir können weiter nachdenken. Gruß Sven | ||||
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