Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Entscheidung des OVG NRW zu Hanrathstiefel | 7 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 521897 |
Datum | 16.11.2008 13:55 MSG-Nr: [ 521897 ] | 3130 x gelesen |
Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
hallo,
Geschrieben von Michael RoleffSicher das das ein Händler und nicht der Hersteller war ?
In der Antragsschrift hat die Antragstellerin sich darauf berufen, ihr entstünde durch die Vollziehung der Ordnungsverfügung täglich ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Dies ist nachvollziehbar, da ihr mit der Ordnungsverfügung das Inverkehrbringen und damit insbesondere auch der Verkauf im Einzelnen bezeichneter Typen von Feuerwehrstiefeln der Firma I. Schuh-GmbH untersagt worden ist.
wenn die Antragstellerin identisch mit der Firma Hanrath Schuh-GmbH wäre dann würde das sicherlich anders formuliert sein ...
Da würde dann z.B. "auch der Verkauf im Einzelnen bezeichneter Typen von Feuerwehrstiefeln der Antragsstellerin untersagt worden ist" stehen - oder?
Also meiner Meinung nach haben die Behörden jetzt endlich nicht nur die Firma Hanarth Schuh-GmbH sondern auch mind. einen weiteren Händler der solche gefährlichen Feuerwehr-Stiefel verkauft am Wickel.
MkG Jürgen Mayer
Webmaster www.FEUERWEHR.de
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