Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 521089 |
Datum | 12.11.2008 15:55 MSG-Nr: [ 521089 ] | 6057 x gelesen |
Infos: | 12.11.08 Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren", Ausgabe 2003 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“, Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005
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Geschrieben von Sascha HolandIch bin auf der suche nach Auflagen bzw. Vorschriften wo ein Örtlicher Ausbilder für Atemschutz erfüllen muss. Laut "FwDV 2 - 4.7 Ausbilder in der Feuerwehr" Muss dieser Truppmann, Gruppenführer und (jetzt kommt's) Atemschutzgerätewart oder, alternativ, eine verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Was soll der verkürzte Lehrgang sein??? Atemschutzgeräteträger?
Hallo,
der verkürzte Lehrgang zum Erwerb der nötigen Fachkunde kann z.B. ein Lehrgang beim Hersteller sein. Wenn er nicht die geforderten 35 Std. gemäß Rahmenausbildungsplan Atemschutzgerätewart umfasst, sondern z.B. nur 30 Std, ist es halt ein vekürzter. Trotzdem kann er vom Inhalt her "Umfangreicher" sein.
Gruß
Heinrich
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