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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521078 | ||
Datum | 12.11.2008 15:24 MSG-Nr: [ 521078 ] | 5991 x gelesen | ||
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Hallo, imho ist es folgendermaßen: Es gibt zwei Begriffe die hier anscheinend nicht getrennt beachtet werden. 1. den "Ausbilder Atemschutzgeräteträger". Der kann den Lehrgang "Atemschutzgerätetträger" abhalten und somit neue Atemschutzgeräteträger ausbilden, steckt ja auch so im Namen ;-) 2. die Person die die jählich geforderte Unterweisung im Bereich Atemschutz durchführt. Und das sind die Personen die zum Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten sowie zum Mitwirken in Aus- und Fortbildung im Atemschutz ausgebildet sind, nämlich die Atemschutzgerätewarte. Natürlich kann dies auch von einem Ausbilder Atemschutzgeräteträger erledigt werden. Aber einer von beiden sollte es dann schon sein. Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | ||||
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