Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521063 |
Datum | 12.11.2008 14:26 MSG-Nr: [ 521063 ] | 6930 x gelesen |
Infos: | 12.11.08 Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren", Ausgabe 2003 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“, Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005
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Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Sascha HolandIch möchte nur bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger Jährlich weiterbilden. Um das zu dürfen muss ich nach FwDV 7 (Seite 6) ein Ausbilder für Atemschutz nach FwDV 2/1 sein.
Könnte man so interpretieren, allerdings weniger aus diesem Abschnitt, sonder aus Punkt 4 (S. 6):
"Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen:
Funktion Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
Verantwortungsbereich Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz
Voraussetzungen Ausbildung als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger"
Allerdings wird im Abschnitt 6 Aus- und Fortbildung (S. 8) dann lediglich im Bereich der Ausbildung nach FwDV 2 (d. h. AGT-Lehrgang) die Qualifikation Ausbilder für Atemschutzgeräteträger verlangt:
"Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie können von weiteren geeigneten Personen unterstützt werden."
Jetzt ist die Frage, ob diese Unterstützung lediglich für den Lehrgang an sich gilt, oder aber auch für die Fortbildung am Standort. Im Darauffolgenden Abschnitt wird dann Aus- und Fortbildung wieder vermischt:
"Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte [...]."
Ich persönlich halte es zwar für sinnvoll wenn die Fortbildung am Standort durch einen Ausbilder für AGT durchgeführt wird, aber nicht zwingend für erforderlich. Im Vordergrund sollte gute Fachkenntnisse stehen. Diese können z. B. auch durch einen GF, der selbst aktiver AGT ist und über aktuelles Wissen im Bereich Atemschutz* verfügt, vermittelt werden.
Aber wie wird es richtig gemacht?
Ich würde ein Mail an Eure Feuerwehrschule schreiben.
*Bitte keine Diskussion, was konkret "aktuelles Wissen" darstellt!
MkG Sascha
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