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Feuerwehrdienstvorschrift
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Atemschutzgeräteträger
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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnforderung für Ausbilder Atemschutz16 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen521063
Datum12.11.2008 14:26      MSG-Nr: [ 521063 ]6930 x gelesen
Infos:
  • 12.11.08 Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“
  • 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren", Ausgabe 2003
  • 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“, Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005

  • Geschrieben von Sascha HolandIch möchte nur bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger Jährlich weiterbilden. Um das zu dürfen muss ich nach FwDV 7 (Seite 6) ein Ausbilder für Atemschutz nach FwDV 2/1 sein.
    Könnte man so interpretieren, allerdings weniger aus diesem Abschnitt, sonder aus Punkt 4 (S. 6):

    "Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen:
    Funktion Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
    Verantwortungsbereich Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz
    Voraussetzungen Ausbildung als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger"


    Allerdings wird im Abschnitt 6 Aus- und Fortbildung (S. 8) dann lediglich im Bereich der Ausbildung nach FwDV 2 (d. h. AGT-Lehrgang) die Qualifikation Ausbilder für Atemschutzgeräteträger verlangt:

    "Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie können von weiteren geeigneten Personen unterstützt werden."

    Jetzt ist die Frage, ob diese Unterstützung lediglich für den Lehrgang an sich gilt, oder aber auch für die Fortbildung am Standort. Im Darauffolgenden Abschnitt wird dann Aus- und Fortbildung wieder vermischt:

    "Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte [...]."

    Ich persönlich halte es zwar für sinnvoll wenn die Fortbildung am Standort durch einen Ausbilder für AGT durchgeführt wird, aber nicht zwingend für erforderlich. Im Vordergrund sollte gute Fachkenntnisse stehen. Diese können z. B. auch durch einen GF, der selbst aktiver AGT ist und über aktuelles Wissen im Bereich Atemschutz* verfügt, vermittelt werden.

    Aber wie wird es richtig gemacht?
    Ich würde ein Mail an Eure Feuerwehrschule schreiben.

    *Bitte keine Diskussion, was konkret "aktuelles Wissen" darstellt!


    MkG Sascha


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     12.11.2008 11:57 Sasc7ha 7H., Augsburg
     12.11.2008 12:22 Rico7 H.7, Hirschberg
     12.11.2008 12:24 Alex7and7er 7P., Untermerzbach
     12.11.2008 13:05 Sasc7ha 7H., Augsburg
     12.11.2008 14:26 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     12.11.2008 15:24 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 15:32 Rico7 H.7, Hirschberg
     12.11.2008 15:48 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 16:43 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     13.11.2008 10:38 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 15:40 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     12.11.2008 15:55 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     12.11.2008 16:07 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 19:30 Sasc7ha 7H., Augsburg
     14.11.2008 09:53 Tobi7as 7B., Anzing
     20.04.2009 00:43 Sasc7ha 7H., Augsburg

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