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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandant und 2 Stellvertreter möglich? | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520992 | ||
Datum | 12.11.2008 12:39 MSG-Nr: [ 520992 ] | 3246 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schorer Tjo, da haben wir dann aber eine lustige Zwickmühle: theoretisch darfst du dann ja nichtmal einen Autokran anfordern der dringend benötigt, hinterher aber nicht weiter berechnet werden kann, oder? Drück es der Polizei aufs Aug ;-) Oder dem Verursacher/ Störer selbst. Strenggenommen ist es sogar so, daß in Ba-Wü nmicht die Feuerwehr die Hilfe von einer benachbarten Feuerwehr anfordert, sondern der Bürgermeister des um Hilfe ersuchenden Schadensortes beim Bürgermeister der um Hilfe ersuchten Gemeinde. Das wird aber i.d.R. durch eine allgemeine Ermächtigung für den Einsatzleiter der Feuerwehr gelöst. Und dann hole ich wenn es um einen Zeitkritischen Einsatz geht den Kran einer der in er Nähe befindlichen BFen (ich weiß, ist bei Euch etwas weiter weg). Wie man sieht ist das Thema keineswegs trivial und es bietet sich an, diese Themen sauber in Form von Ermächtigungen durch die Gemeinde und durch entsprechende Dienstanweisungen lange im Vorfeld zu regeln. Geschrieben von Christian Schorer Ich kann die Ursprungsfrage jedenfalls gut nachvollziehen, dazu muß ich nur schauen wie es teilweise zugeht. Dafür habt Ihr ja dann ja Eure ganzen Kreisbrandonkels... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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