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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommandant und 2 Stellvertreter möglich?10 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg520980
Datum12.11.2008 12:25      MSG-Nr: [ 520980 ]3383 x gelesen

Geschrieben von Christian SchorerAha, Das würde ich durchaus bestreiten wenns um große Lagen geht das ein GF oder ZF das immer und in jedem Fall schafft.

Na ja. Kommandant ist zunächst einmal eine Verwaltungsfunktion.
An dieser kann je nach Bundesland eine Berechtigung (oder auch Verpflichtung) hängen, die Einsatzleitung zu übernehmen.

Das andere ist die taktische Ausbildung. Ich kenne Fälle, da ist der Kommandant nicht der höchstausgebildete taktische Führer in der Wehr.
In Ba-Wü z.B. ist Regelausbildung für Kommandanten und Abterilungskommandanten sowie deren jeweilige Stellvertreter der Lehrgang Zugführer. Damit ist er taktisch gesehen auch nur Zugführer. Und ob dann ein "nur" Zugführer oder ein Zugführer und Kommandant die taktischen Entscheidungen trifft sollte egal sein.
Es kann ja aber sein, daß er in seiner Wehr Personal mit Verbandsführer oder Stabsqualifikation hat.


Geschrieben von Christian SchorerSchon klar, ich kenne das, aber u.U. hat es durchaus Vorteile wen nicht "nur" der GF vor Ort ist, geht ja auch um so dinge wie Vornahme von Rechtsgeschäften für die Gemeinde und ähnliches.

Ich weiß ja nicht wie es es bei Euch ist. Aber in Ba-Wü ist die Feuerwehr eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Wenn entsprechendes Handeln erforderlich ist muß die Gemeinde entweder vorher ermächtigt haben (m.E. die Ausnahme) oder es muß ein VErtreter der Stadtverwaltung vor Ort kommen (m.E. die Regel).
Wenn, dann können wir also nur hoheitlich tätig werden. Und das kann wiederum jeder taktische Führer im Rahmen seiner Ausbildung (oder er sollte es können).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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