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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erste g26.3 | 26 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 520527 | ||
Datum | 11.11.2008 07:03 MSG-Nr: [ 520527 ] | 10969 x gelesen | ||
3.3 Ermächtigter Arzt1 Grundsätzlich darf die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutzgeräteträger nur durch einen dafür ermächtigten Arzt durchgeführt werden. Diese Ermächtigung wird durch den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf Antrag erteilt (vgl. Kapitel „Ermächtigungsverfahren“). Grundvoraussetzung sind neben der ärztlichen Qualifikation und der apparativen Ausstattung auch die vertragliche Verpflichtung des Arztes zur Einhaltung der Untersuchungsgrundsätze. Die erteilte Ermächtigung ist immer personengebunden, d. h. auch in einer Gemeinschaftspraxis gilt die Ermächtigung nur für den Arzt, der diese persönlich beantragt und erhalten hat. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, die Interpretation des Ergebnisses und die darauf basierende Entscheidung über die Einsatzfähigkeit als Atemschutzgeräteträger liegt grundsätzlich beim Arzt. Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende 1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“ 3 9 GUV – X 99950 ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (vgl. Anhang 3) ungültig ist. Dies kann insbesondere dann für den Arzt zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Ursachen eines Unfalls in Zusammenhang mit einer mangelhaft durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung stehen (z. B. G 26-3-Untersuchung für Träger von schwerem Atemschutz der Gerätegruppe 3). In diesem Fall muss er sich nicht nur auf Grund der Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht verantworten. Quelle: http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/Feuerwehr_Broschuere.pdf Das liest sich nicht nach einer Empfehlung. | ||||
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