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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandant und 2 Stellvertreter möglich? | 10 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 520454 | ||
Datum | 10.11.2008 19:39 MSG-Nr: [ 520454 ] | 3815 x gelesen | ||
Ob in Bayern gesetzlich möglich ist mir nicht bekannt und da in Bayern die Mühlen eh anders wie in den anderen Bundesländern laufen (siehe Verkehrsregelungsbefugnis der Feuerwehr) werden dir hier wohl nur Kundige der bayerischen Rechtslage weiterhelfen können. In BW ist das kein Problem! Satzung der örtlichen Feuerwehr ändern und gut! Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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