Hallo Helga,
eindeutig ist im BayFwG geregelt, dass es einen Kommandanten und dessen Stellvertreter gibt.
Wer mehr Kommandanten wählt, muss das mit seiner Gemeinde regeln.
Bei uns gibt es auch seit mehr als 10 Jahren einen 3. Kommandanten, der die gleiche Ausbildung wie 1. und 2. Kdt. haben.
Dieser 3. Kommandant wird dann auch von der Gemeinde bestätigt und kann im Einsatz diesen ersetzen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |