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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommandant und 2 Stellvertreter möglich?10 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY520452
Datum10.11.2008 19:38      MSG-Nr: [ 520452 ]3937 x gelesen

Hallo Helga,

eindeutig ist im BayFwG geregelt, dass es einen Kommandanten und dessen Stellvertreter gibt.
Wer mehr Kommandanten wählt, muss das mit seiner Gemeinde regeln.
Bei uns gibt es auch seit mehr als 10 Jahren einen 3. Kommandanten, der die gleiche Ausbildung wie 1. und 2. Kdt. haben.
Dieser 3. Kommandant wird dann auch von der Gemeinde bestätigt und kann im Einsatz diesen ersetzen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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 10.11.2008 19:23 Helg7a W7., Ergolding
 10.11.2008 19:38 Anto7n K7., Mühlhausen
 10.11.2008 19:39 ., Kirchheim unter Teck
 10.11.2008 19:48 Chri7sto7f S7., Vilseck
 11.11.2008 00:58 Marc7o H7., Loiching
 12.11.2008 08:15 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.11.2008 09:33 Mark7us 7R., Stockach
 12.11.2008 12:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 12.11.2008 12:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.11.2008 12:39 Chri7sti7an 7F., Wernau

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