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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 520390 | ||
Datum | 10.11.2008 14:47 MSG-Nr: [ 520390 ] | 7828 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Wird bei uns im RD auch so gemacht, ist IMHO auch richtig so. Der Disponent der den Notruf annimmt kann die Dringlichkeit des Notrufes am besten beurteilen. Das ist vermutlich überall so. Die letzte entscheidung ob SoSi oder nicht SoSi liegt juristisch gesehen (die StVO und verwandte Regelungen betreffend) letztendlich bei dem, der das Fahrzeug fährt. Allerdings müsste er im Streitfall schon einen verdammt guten Grund haben, warum er zu einer anderen Entscheidung als die Notrufannehmende Stelle gekommen ist, die zweifelsohne bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle einen gewissen Informationsvorsprung haben dürfte. Je nach Bereich kann dieser Sachverhalt natürlich zusätzlich durch eine Dienstanweisung reguliert sein. Grüße Manuel | ||||
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