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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520379 | ||
Datum | 10.11.2008 12:55 MSG-Nr: [ 520379 ] | 8158 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Schneider Ist das im RD nicht üblich das von der IRLS vorgeschrieben wird Anfahrt mit oder ohne SOSI ? Im RD kann das üblich sein (da kenne ich es auch nicht anders). Bei der Fw ist aber die Leitstelle i.d.R. (wenige Ausnahmen abgesehen) nur eine die Führung unterstützende Stelle ohne eigene Entscheidungsbefugnis. d.h. die Führungskraft der örtlichen Wehr entscheidet selbst (auch unter Heranziehung der von der Leitstelle übermittelten Informationen) über diese Frage. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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