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Thema | Mindestbesatzung LF | 19 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 520335 |
Datum | 10.11.2008 09:38 MSG-Nr: [ 520335 ] | 5214 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Einsatzleitwagen
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Geschrieben von Steffen HaasStaffelbesatzung, siehe FwDV 3 5.1 und FwDV 7 7.2. Zumindest wenn das Fahrzeug alleine eingesetzt werden soll. Rendezvoussysteme entzieht sich meiner Kenntnis, soweit ich das überblicke meist 1/3 besetzt (z.B. Hannover). Sinnvoll nur im Zugverband, ansonsten steht das Auto alleine vor dem brennenden Haus und der AT kann nicht rein.
"Zugverband" ist vielleicht etwas Irre führend, weil die Gesamtstärke häufig eher einer (erweiterten) Gruppe entspricht:
LF1: 1/3
LF2: 1/3 bzw. 0/4 als Ergänzungseinheit zum LF1
DLK: 1/1
ELW 1/1
Die beiden LFs können kleinere Einsätze abarbeiten ohne viel Personal zu binden. Beide LFs zusammen stellen dann drei Trupps. Eine weitere Gruppe/Staffel kommt dann von der Nachbarwache oder FF.
Oder eine Staffel verteilt sich auf LF 1/3 und TLF 0/2.
"Schöner" - aber Ressourcen fressender und damit teurer - ist eine Staffel auf jedem LF.
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