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Thema | Mindestbesatzung LF | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 520307 |
Datum | 09.11.2008 23:47 MSG-Nr: [ 520307 ] | 5451 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Atemschutzgeräteträger
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo Jochen,
Geschrieben von Jochen Held
Meine Frage zielt eher Richtung Punkt 3. Was für Richtlinien bzw. Gesetze gelten für Werkfeuerwehren? Habe ich eine Mindestbesatzung im Alarmfall oder kann ich variabel je nach Einsatzlage agieren?
Es kommt auf die Struktur der WF an.
- Fahren nur Hauptamtliche
- Wird gemischt gefahren Haupt und Nebenamt
- Fahren nur Nebenamtliche WF- Angehörige.
Was sind die Aufgaben:
Riegelstellungen dann reichen im ersten Zugriff vielleicht 3 Mann, der Rest kann nachkommen.
Innenangriff: Erst möglich bei gleich größer 4 AGT an der Einsatzstelle
Man muss hier jede einzelne WF gesondert betrachten.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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