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Thema | Mindestbesatzung LF | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520306 |
Datum | 09.11.2008 23:46 MSG-Nr: [ 520306 ] | 5530 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Feuerwehrdienstvorschrift
Flugfeldlöschfahrzeug
Geschrieben von Jochen HeldWas für Richtlinien bzw. Gesetze gelten für Werkfeuerwehren?
Für WF gelten die FwDV gleichfalls ,-)
Allerdings richtet sich die Besatzung auch dort nach dem verfügbaren (HA&EA) Personal,
sowie der Aufgaben, die mit dem Personal zu verwirklichen sind (z.B.: FLF oder ULF).
Geschrieben von Jochen HeldHabe ich eine Mindestbesatzung im Alarmfall oder kann ich variabel je nach Einsatzlage agieren?
Kommt auf das Gesamtkonzept drauf an ,-)
Letztlich muß eine Einsatzstärke an der ES erreicht werden,
die den behördlichen Anforderungen (Anerkennung oder Auflage) entspricht.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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