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Thema | Mindestbesatzung LF | 19 Beiträge |
Autor | Joch8en 8H., Korntal/Friedrichshafen / Baden-Württemberg | 520305 |
Datum | 09.11.2008 23:39 MSG-Nr: [ 520305 ] | 5766 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Truppführer
2. Task Force
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Atemschutzgeräteträger
Hallo Michael,
Geschrieben von Michael BayerIch gehe jetzt von einem Brandeinsatz aus!
Welche Funktionen sind unbedingt erforderlich:
1. Gruppenführer --> Ausbildung ist klar
2 Maschinist --> Auch klar
3. Angriffstrupp --> 2x AGT, min 1x TF höhere Ausbildung auch nicht schlimm.
4 Wassertrupp --> da als Sicherungstrupp vorgesehen Ausbildung wie AT.
Daher heist es für mich LF, TSF, LF16/25 sind für den Brandeinsatz mit GF, MA und 4 AGT sinnvoll einzusetzen.
ist natürlich richtig was Du schreibst, ist auch mein Kenntnisstand. Meine Frage zielt eher Richtung Punkt 3. Was für Richtlinien bzw. Gesetze gelten für Werkfeuerwehren? Habe ich eine Mindestbesatzung im Alarmfall oder kann ich variabel je nach Einsatzlage agieren?
greetz Jochen
FALK rules (Freundeskeis Arabischer Löschknechte)
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