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Thema | Mindestbesatzung LF | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 520304 |
Datum | 09.11.2008 23:25 MSG-Nr: [ 520304 ] | 5774 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Feuerwehrdienstvorschrift
Berufsfeuerwehr
Löschgruppenfahrzeug
Atemschutzgeräteträger
1. Truppführer
2. Task Force
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Atemschutzgeräteträger
Hallo Jochen,
Geschrieben von Jochen Held
Gibt es eine Richtlinie (evt. gesetzlich vorgeschrieben) was die personelle Mindestbesatzung einschl. notwendiger Qualifikationen für ein LF betrifft?
Nicht direkt, aber mit den FwDV und dem gesunden Menschenverstand kann man einiges lösen.
Geschrieben von Jochen Held
1. BF ... ok hierzu läßt sich einiges nachlesen -> Rendezvous-Sytem mehrerer Wachen
Kann und will ich nichts zu sagen.
Geschrieben von Jochen Held
2. FFW...erstes ausrückendes LF (TLF)?
Ich gehe jetzt von einem Brandeinsatz aus!
Welche Funktionen sind unbedingt erforderlich:
1. Gruppenführer --> Ausbildung ist klar
2 Maschinist --> Auch klar
3. Angriffstrupp --> 2x AGT, min 1x TF höhere Ausbildung auch nicht schlimm.
4 Wassertrupp --> da als Sicherungstrupp vorgesehen Ausbildung wie AT.
Daher heist es für mich LF, TSF, LF16/25 sind für den Brandeinsatz mit GF, MA und 4 AGT sinnvoll einzusetzen.
Geschrieben von Jochen Held
3. WF...????????????????????
Kann ich auch nichts zu sagen. Aber obiges Beispiel beachten.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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