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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Voraussetzungen für Führungslehrgänge | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520157 | ||
Datum | 09.11.2008 15:55 MSG-Nr: [ 520157 ] | 3069 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Marc Dickey Gibt es in irgendeiner Wehr noch verschäfende Regelungen für die Meldung zum Lehrgang? *) Führung nach der "Champignon-Methode " bedeutet das wenn ein kluge Kopf rauskommt wird er gleich abgeschnitten. Er könnte ja der etablierten Führung gefährlich werden. Sieht man hin und wieder bei Feuerwehren wo der Wehrführer / Kommandant / Abteilungs-Kommandant lange Jahre im Amt ist und sich in der Zeit seine Führungskräfte ( GF bzw. ZF ) sich passend "herangezogen" hat. Gute Leute haben in den Jahren resigniert bzw. sind nicht mehr in der Feuerwehr aktiv. [Ähnlichkeiten mit mir bekannten Feuerwehren sind natürlich rein zufällig ;-)] MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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