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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | |||
Thema | Menschenverstand contra Vorschriftenwerk | 63 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520150 | |||
Datum | 09.11.2008 15:34 MSG-Nr: [ 520150 ] | 14042 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krause Ein Abiturient ist nicht unbedingt eine bessere Führungskraft. Stimmt. Auch ich glaube nicht, daß Schulnoten das Maß aller Dinge sind. Vieles hängt natürlich auch von der jeweiligen Persönlichkeit ab. Dennoch werden in der Schul-/Berufsausbildung auch gewisse Grundlagen gelegt auf die aufgebaut werden könnte. Man sollte also nicht den (Fach-)Hochschulabschluß als Mindestanforderung für den ZF definieren sondern wirklich tiefer ansetzen. Dann jedoch um eine tätigkeitsbezogene Prüfung ergänzen. Die Vorprüfung auf Kreisebene könnte genau dieses tun. Man muß es ja nicht nur auf feuerwehrfachliche Fragestellungen reduzieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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