News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Voraussetzungen für Führungslehrgänge | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520145 | |||
Datum | 09.11.2008 15:27 MSG-Nr: [ 520145 ] | 2920 x gelesen | |||
Gibt es in irgendeiner Wehr noch verschäfende Regelungen für die Meldung zum Lehrgang? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|