| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge |
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 519828 |
| Datum | 07.11.2008 17:29 MSG-Nr: [ 519828 ] | 7947 x gelesen |
| Infos: | 07.11.08 Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO 07.11.08 § 34 StGB Rechtfertigender Notstand 07.11.08 § 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 07.11.08 § 35 StVO Sonderrechte
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Geschrieben von Hesse JensTjo in dem Fall musst du dich an die Beschwerdestelle der Niedersächsischen Feuerwehrschule wenden da ich genau diesen von dir zitierten und mir kopierten Text eins zu eins übernommen habe. Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht gleich als Zitat kenntlich gemacht habe.
Nicht Dein Ernst? Da läuft es mir doch gerade mal kalt den Rücken herunter...
Aber mach Dir nichts draus, soll auch andere LFSen geben, die komische Auffassungen haben. ;o)
Geschrieben von Hesse JensDennoch möchte ich diese Gelegenheit nutzen und meine persönliche Meinung kundtun.
erste zweite dritte auto oder in der wache kaffe kochen ist doch scheiss egal wichtig ist doch nicht welchen sitzplatz man im auto erwischt sondern das überhaupt wer kommt was nützt es wem auch immer wenn sich 3 kameraden bei nacht nebel und regen selbst um baum wickeln?
mein auto ersetzt mir keiner und meinen lappen auch nicht. also mir issed egal was ihr macht ....
Das ist ja wieder etwas anderes. natürlich will ich Dir da auch nicht widersprechen. Ich habe nur kein Verständnis dafür, wenn man diese oder ähnliche Einstellungen mit durch verdrehen von Gesetzen oder einfach falsche Aussagen "belegen" will - und das ist jetzt nicht auf Dich bezogen, sondern auf eine ganze Menge selbsternannte "Sachkundige" in unserem schönen Land.
mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
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