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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
| Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 519809 | ||
| Datum | 07.11.2008 14:54 MSG-Nr: [ 519809 ] | 8198 x gelesen | ||
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Ich hab den Link gelesen. Und da steht eindeutig, dass es die Beamtenbeleidigung nicht als extra Tatbestand gibt. Den Unterschied hast Du ja selbst genannt, der Antragsteller musst nicht der Beleidigte selbst sein sondern kann auch der Dienstvorgesetzte sein. Es bleibt jedoch eine "normale" Beleidigung, die pauschal nicht härter geahndet wird als wenn ich einen Nicht-Beamten beleidige, da es nach §185 STGB geahndet wird. Alles ganz private Meinung! | ||||
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