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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 519796 | ||
| Datum | 07.11.2008 14:35 MSG-Nr: [ 519796 ] | 8247 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Hesse Jens grundsätzlich vor Gericht geklärt werden und die Beweislast hinsichtlich des rechtfertigenden Notstandes beim Unfallverursacher liegt. Du meinst diesen Paragraphen, oder? Wenn ich dich richtig verstehe, ginge nach Deiner Interpretation jemand straffrei aus, der auf einer Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privat-PKW (zur Feuermeldung) jemand anderes einen Schaden zufügt. Das ist ganz sicher nicht der Fall! Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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