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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 519789 | ||
| Datum | 07.11.2008 14:23 MSG-Nr: [ 519789 ] | 8243 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas K. Piecha die Rechtslage und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist eindeutig. Aha. Urteil? Rechtsgrundlagen? Geschrieben von Thomas K. Piecha Sonder- und Wegerechte (andere müssen sofort freie Bahn schaffen, Fahrt im geschlossenen Verband) gibt es nur in Verbindung mit Sondersignalanlagen. Bezieht sich das auf die obige Aussage? Wenn ja, wo steht das? Geschrieben von Thomas K. Piecha Im Einsatz (der beginnt mit der Alarmierung) sind die Vorschriften der StVO aufgehoben. Wer hebt die denn auf? Geschrieben von Thomas K. Piecha Also Fahrt über eine rote Ampel oder Geschwindigkeitsüberschreitung ist als solches straffrei, für evt. Schäden aber wird gehaftet. Das hätte ich jetzt gerne mal etwas genauer erklärt. Gruß Markus | ||||
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