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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
| Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 519762 | ||
| Datum | 07.11.2008 12:57 MSG-Nr: [ 519762 ] | 9005 x gelesen | ||
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Hallo Andreas! Geschrieben von Andreas Herrnleben Vielleicht könnte mir einer einfach mal eine klare Aussage darüber machen! Das ist genau das Probelm. Da kann man eigentlich keine klare Aussage treffen. Es gibt da unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Gerichtsurteile, außerdem hängts auch noch von den einzelnen Einsätzen ab ob es wirklich nötig ist Sonderrechte zu beanspruchen. Am besten redest da mal mit deiner Wehrführung, wie die zu dem Thema stehen, schließlich können die dir auch noch von offizieller Seite den Rücken stärken wenn es mal kritisch wird. aber erwarte auch von dort keine klare Aussage, außer es kommt ein klares "Nein". Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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