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Niedersachsen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaein interessanter Denkansatz25 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen519326
Datum04.11.2008 21:56      MSG-Nr: [ 519326 ]7336 x gelesen

Geschrieben von Tobias Josef Riesch
Alles ein Problem der Gesetzgebung.
Eben.

Geschrieben von Christian Bergmann
Und wir kommen mit einem Fahrzeugpark für xx0.000 EUR plus eventuell Lohnausfall sowie Materialkosten und die Gemeinde soll nichts berechnen? Auch für freiwillige Feuerwehren entstehen Kosten. Und das nicht in unerheblichen Maße.
...
Es wird ja durchaus Lohnausfall, Aufwandspauschalen oder bei einigen Wehren schon Punktegeld gezahlt. Und nur weil wir es freiwillig machen ist es ja nicht kostenfrei. Wenn die Gemeinde dann wenigstens so fair wäre, die eingehenden Zahlungen auch der Feuerwehr zuzuordnen, wäre das kien Problem für mich.

Geschrieben von Florian Besch
Der Abschleppunternehmer und der Bestatter dürfen aber Rechnungen schicken?
Die ja, wir von Gesetzes wegen nicht, denn in Nds. steht geschrieben....

§26 NBrandSchG
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.


"Interessant" wird´s halt, wenn der Patient schon bei Eintreffen der FF ex ist. Dann wäre es nichts mehr mit Lebensgefahr, es ist dann ein reiner Bergungseinsatz und somit (eigentlich) kostenpflichtig.

Geschrieben von Tobias Josef Riesch
Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze?
Bei leichten Verletzungen bekommt er eine Rechnung, bei schwereren nicht, was ist eine schwere Verletzung, wer kann mir überhaupt nach der Einlieferung ins Krankenhaus sagen, ob der Unfallverursacher leicht oder schwer verletzt ist oder gar verstorben ist (Problem Datenschutz).

Das liegt wohl dann auch im Auge des Betrachters. Der Ehemann, dessen Frau eingeklemmt im Pkw an einem Baum sitzt, sieht das sicher anders als die Gebührensatzung der Kommune. Wobei ja auch bei leichten Verletzungen durch einen Schockzustand Lebensgefahr bestehen kann...., also wo die Grenze ziehen?!
Vor einigen Monaten ging so ein Fall hier durch die Tagespresse..


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 04.11.2008 11:57 Sven7 T.7, Monheim
 04.11.2008 12:00 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 04.11.2008 12:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.11.2008 14:53 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
 04.11.2008 15:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.11.2008 15:45 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.11.2008 20:15 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
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