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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaein interessanter Denkansatz25 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern519304
Datum04.11.2008 20:15      MSG-Nr: [ 519304 ]7456 x gelesen

Ich bin grundsätzlich Eurer Meinung!
Bestatter, Abschleppunternehmer, Ärzte,... haben grundsätzlich kein Problem für ihre Dienste Rechnungen zu stellen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass sie durch diese Arbeit ihren Lebenunterhalt verdienen. Für die Gemeinde ist dies nur eine von vielen (und eine recht kleine) Einnahmequellen. Zusätzlich sind dies alle Privatunternehmen. Von einer Gemeinde wird aber grundsätzlich (vor allem vom Bürger) verlangt, dass sie sich nicht verhält wie ein Privatunternehmen. Es ärgert doch jeden, wenn die Gemeinde für Wasser/Kanal auf Grund einer kostendeckenden Kalkulation wie ein Wirtschaftsbetrieb einen Haufen Geld verlangt. Sofort kommt das "Argument": "Und für was zahl ich Steuern".

Ist aber alles nicht relevant,
da mich Art 28 Abs. 1 Satz 3 BayFwG "Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche." zu diesem Verhalten zwingt. Sollte jemand eine Idee haben, wie es der Billigkeit nicht widerspricht einen VU mit der Witwe/dem Witwer abzurechnen, so soll er dies doch bitte Bayerischen Städtetag und Bayerischen Gemeindetag weitergeben, damit diese dann in ihren Aufsätzen und Schriften dies berücksichtigen können.
Wenn die Abrechnung mit einer Witwe/einem Witwer schon nicht gegen die Billigkeit widerspricht, was bleiben dann noch für Fälle.

Alles ein Problem der Gesetzgebung.

Es liest sich natürlich eine Pressemitteilung über ein neues FwG besser, wenn man etwas aufhebt, wo bis jetzt der Bürger zur Kasse gebeten wurde.

Viele Grüße aus dem föhnverwöhnten Alpen!

Tobias



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