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Verkehrsunfall
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaein interessanter Denkansatz25 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.519232
Datum04.11.2008 15:27      MSG-Nr: [ 519232 ]7622 x gelesen

Geschrieben von Tobias Josef RieschIch kenne die Begründung für das Gesetz, durch das die Autobahnmaut eingeführt wurde nicht, daher will ich auch nicht spekulieren, weshalb der Gesetzgeber sie eingeführt hat und für was er die Einnahmen hernimmt.
Da hilft ein Blick in das zuständige Autobahnmautgesetz
§11 "Mautaufkommen" ABMG(1) Das Mautaufkommen steht dem Bund zu. Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems sowie Finanzmittel, die zur Verwaltung der nach § 1 des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes errichteten Gesellschaft dienen und dieser Gesellschaft vom Bund als Eigentümer zur Verfügung gestellt werden, werden aus dem Mautaufkommen geleistet. 3Das verbleibende Mautaufkommen wird zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau verwendet. 4Im Bundeshaushalt werden die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander dargestellt und bewirtschaftet.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 Satz 3 erhalten die Bundesländer nach Maßgabe des Satzes 5 von dem Mautaufkommen für ihre Kraftfahrzeugsteuerausfälle einen Ausgleichsbetrag. 2Der Ausgleichsbetrag für das Jahr 2007 beträgt für alle Länder und für die Zeit vom 1. September 2007 bis zum 31. Dezember 2007 den sich für jeden Monat ergebenden Bruchteil aus 150 Millionen Euro. 3Ab dem Jahr 2008 wird der Ausgleichsbetrag, ausgehend von 150 Millionen Euro, für jeweils ein Ausgleichsjahr in Abhängigkeit des Unterschiedes zwischen der Anzahl der im Jahr 2006 zugelassenen steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge und der Anzahl der im jeweiligen Ausgleichsjahr zugelassenen steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge angepasst. 4Der Anpassung ist die sich aus der jährlichen Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes ergebende Anzahl der steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge zu Grunde zu legen. 5Der jährliche Ausgleichsbetrag wird nach dem Schlüssel der Anlage auf die Länder aufgeteilt.

(3) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen für jeweils ein Ausgleichsjahr den nach Absatz 2 Satz 3 ermittelten Ausgleichsbetrag durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzen.

(4) 1Die Zahlungen des Bundes an die Länder nach Absatz 2 erfolgen zum 15. Januar eines jeden Jahres in Höhe des für das vorangegangene Jahr zustehenden Betrages als Abschlagzahlungen. 2Der jeweilige Unterschiedsbetrag aus geleisteter Abschlagzahlung und dem nach Absatz 2 Satz 3 ermittelten Ausgleichsbetrag ist mit der folgenden Abschlagzahlung zu verrechnen.
(5) Abweichend von Absatz 4 erfolgen für das Jahr 2007 die Zahlungen an die Länder innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes.

(6) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 werden bis zu 100 Millionen Euro von dem verbleibenden Mautaufkommen für die Durchführung von Programmen des Bundes zur Förderung von Unternehmen des Straßengüterverkehrsgewerbes verwendet.


Geschrieben von Tobias Josef RieschDie meisten Feuerwehrgesetzte dürften wie in Bayern als Kostenschuldner auf einen Unfallbeteiligten abzielen. Wenns nur einen gibt, weil der Unfallverursacher gegen einen Baum gefahren ist, dann ist die Witwe/Witwer die Adressaten des Bescheides!
Die Presse für die Gemeinde und auch Feuerwehr möchte ich sehen, wenn man einer Witwe/Witwer einen Bescheid für den VU schickt, bei dem der Partner ums Leben kam.

Aber das Unfallfahrzeug verschwindet in der Regel nicht alleine von der Einsatzstelle. Auch der Rettungsdienst berechnet seine Kosten. Strassenmeistereien nehmen für die Instandsetzung auch einen Betrag x. Ebenfalls fährt der Bestatter auch nicht für lauf durch die Gegend.

Und wir kommen mit einem Fahrzeugpark für xx0.000 EUR plus eventuell Lohnausfall sowie Materialkosten und die Gemeinde soll nichts berechnen? Auch für freiwillige Feuerwehren entstehen Kosten. Und das nicht in unerheblichen Maße.

Geschrieben von Tobias Josef RieschUnd außerdem sprechen sich viele Feuerwehren (so auch der Landesfeuerwehrverband Bayern) gegen eine konsequente Abrechnung von VUs aus. Von den Feuerwehren hört man immer, "ich mach es freiwillig und kostenlos und die Gemeinde nutzt die Notsituation des Unfallverursachers aus und rechnet die von mir erbrachte Arbeit ab. Und das ganze fällt zurück auf die Feuerwehr, weil sie durch die gemeindliche Satzung nur noch kostenpflichtig hilft, obwohl keiner der Freiwilligen etwas bekommt!"
Es wird ja durchaus Lohnausfall, Aufwandspauschalen oder bei einigen Wehren schon Punktegeld gezahlt. Und nur weil wir es freiwillig machen ist es ja nicht kostenfrei. Wenn die Gemeinde dann wenigstens so fair wäre, die eingehenden Zahlungen auch der Feuerwehr zuzuordnen, wäre das kien Problem für mich.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 04.11.2008 12:00 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
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