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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ein interessanter Denkansatz | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 519180 | ||
Datum | 04.11.2008 11:44 MSG-Nr: [ 519180 ] | 7844 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Erstaunlich, dass diese Kosten nicht auf die Verusacher abgewälzt werden. Denn auch in Niedersachsen besteht die Möglichkeit in Fällen der Gefährdungshaftung (bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr also fast immer) den Halter in Anspruch zu nehmen. Das ist sicherlich richtig. Aber können dadurch alle laufenden Kosten gedeckt werden? Oder bleiben trotz der Kosten die die Verursacher abdecken laufende Kosten die nicht gedeckt werden können? Allerdings würde es mich auch wundern, wenn die Differenz zwischen laufenden Kosten und durch Verursacher abgedeckte Kosten >= 500 000 wären..... Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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