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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ein interessanter Denkansatz | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 519176 | ||
Datum | 04.11.2008 11:18 MSG-Nr: [ 519176 ] | 7935 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Denn auch in Niedersachsen besteht die Möglichkeit in Fällen der Gefährdungshaftung (bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr also fast immer) den Halter in Anspruch zu nehmen. Ein Phänomen, was ich auch bei uns beobachten kann. Feuerwehr verursacht "nur" Kosten. Das es aber dennoch ein Habenseite gibt, wird eigentlich gar nicht erwähnt. Und trotz Doppik werden daraus resultierende Einnahmen nicht der Kostenstelle Feuerwehr zugeordnet. Auch nicht kalkulatorisch. Eine Kostendeckung wird auch dadurch sicherlich nie erreicht werden können. Aber ich vermute, dass zum Beispiel unser laufendes Jahresbudget und ein Teil des Lohnausfalls dadurch schon ausgeglichen werden könnte. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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