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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | keine Übung = keine FUK | 21 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 517771 | ||
Datum | 30.10.2008 15:59 MSG-Nr: [ 517771 ] | 5720 x gelesen | ||
Hallo, bevor das Forum überkocht: Die Aussage ist definitiv falsch! Entweder wurde der StBI falsch informiert oder zitiert! Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen unabhängig davon, ob eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstunden erbracht wurden. Leider wird, um bestimmte Dinge durchsetzen zu können immer folgendermaßen argumentiert: "Wenn du (ihr) ...... nicht macht, habt ihr keinen Versicherungsschutz!" Es gibt nur wenig Ausnahmen, wo bei einem Unfall der Versicherungsschutz nicht gewährt wird: Wenn der Blutalkohol die wesentliche Ursache des Unfalls ist, bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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