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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz trotz Krankenschein24 Beiträge
AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW517599
Datum29.10.2008 22:34      MSG-Nr: [ 517599 ]13728 x gelesen
Infos:
  • 29.10.08 Diskussion 01/2008

  • Hallo!

    Ich hab mal die Juraskripte und mein Wissen vom 4. Semester bemüht und versuche mal sachlich von der Arbeitsrechtseite ranzugehen:

    In Frage kommt hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht. Diese Pflicht gebietet dem Arbeitnehmer, sich so zu verhalten, dass er bald gesundet und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

    "Ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn er bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind." (Auszug aus BAG-Urteil vom 2.3.2006 - 2 AZR 53/05).

    --> Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kündigung. Ob diese dann rechtens ist, wird ein Arbeitsgericht klären müssen, denn die Gesetzgebung gibt keine Beispiele für die Gründe, sowas ist in Deutschland Richterrecht.

    Es gibt dazu interessante Präzedenz, leider nicht im Bereich Feuerwehrwesen. Aber: Der Richter wird geneigt sein, eine tatsächliche oder offensichtliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges höher zu bewerten als die Wahrscheinlichkeit.

    Beispiele:
    AU-Kamerad mit Fieber hält Strahlrohr im Einsatz --> Kündigung ziemlich sicher statthaft (Offensichtlichkeit)
    AU-Kamerad mit Fieber kocht Kaffee im Feuwehreinsatz und bricht sich beim Aufrutschen auf dem Kaffeesatz das Bein --> Kündigung vermutlich statthaft (tatsächliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges)
    AU-Kamerad mit 2-Tages Magenverstimmung wird im Einsatz im ELW gesehen und geht am nächsten Tag wieder Arbeiten --> Kündigung eher nicht statthaft

    Wie immer, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, die Frage ist, ob man es drauf ankommen lassen will. Ausschlaggebend ist aber immer, ob der Arbeitgeber auch die Kündigung ausprechen will: Habt ihr ein gutes Verhältnis zum Chef und seit ein wichtiger Mann, kann man es vielleicht riskieren, aber in Zeiten von wirtschaftlichem Abschwung und unsicheren Jobs ist es eine kostengünstige Steilvorlage für einen unfreundlichen Arbeitgeber.


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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     29.10.2008 17:03 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 17:20 Olf 7R., Hilbersdorf
     29.10.2008 17:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.10.2008 17:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 21:03 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.10.2008 17:38 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     29.10.2008 18:49 Pete7r K7., Bruchsal
     29.10.2008 19:39 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 19:57 Pete7r A7., Ohrdruf
     29.10.2008 19:36 Otto7 G.7, Swisttal
     29.10.2008 19:47 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 19:41 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
     29.10.2008 20:37 Anto7n S7., Boppard
     29.10.2008 23:40 ., Wüstenrot
     30.10.2008 12:08 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     29.10.2008 22:01 Ralf7 J.7, Donaueschingen
     29.10.2008 22:27 Klau7s B7., Isernhagen
     29.10.2008 23:25 Ralf7 J.7, Donaueschingen
     30.10.2008 09:04 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
     29.10.2008 22:34 Adri7an 7H., Lippstadt
     29.10.2008 23:12 Axel7 S.7, Remscheid
     30.10.2008 07:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.10.2008 11:44 Axel7 S.7, Remscheid
     30.10.2008 18:45 Dirk7 R.7, Kirf

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