News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAusbildung zurück
ThemaLohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG3 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg516956
Datum28.10.2008 06:04      MSG-Nr: [ 516956 ]1553 x gelesen

Geschrieben von Adrian HorbertFinde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen.

Damit hat das berhaupt nichts zu tun. Eine Ersatzkraft wird dem Arbeitgeber ja gerade nicht bezahlt.
Sondern die freigestellte Kraft bekommt das weiter bezahlt, was sie an Einkommen erzielt hätte, wenn sie nicht auf Lehrgang gewesen wäre. Sprich sie wird nachteilsfrei gestellt, da sie incl. Zulagen, Zuschläge,.... alles weiter bezahlt bekommt (und eben z.B. nicht nur ihre Grundvergütung).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.10.2008 20:39 Alex7 D.7, Helpsen
 27.10.2008 23:33 Adri7an 7H., Lippstadt
 28.10.2008 06:04 Chri7sti7an 7F., Wernau

0.747


Lohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt