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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 516956 | ||
Datum | 28.10.2008 06:04 MSG-Nr: [ 516956 ] | 1553 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert Finde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen. Damit hat das berhaupt nichts zu tun. Eine Ersatzkraft wird dem Arbeitgeber ja gerade nicht bezahlt. Sondern die freigestellte Kraft bekommt das weiter bezahlt, was sie an Einkommen erzielt hätte, wenn sie nicht auf Lehrgang gewesen wäre. Sprich sie wird nachteilsfrei gestellt, da sie incl. Zulagen, Zuschläge,.... alles weiter bezahlt bekommt (und eben z.B. nicht nur ihre Grundvergütung). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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