Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beiträge |
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 516236 |
Datum | 24.10.2008 12:53 MSG-Nr: [ 516236 ] | 12759 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Einsatzleiter
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
LBKG RLP:§ 24 Einsatzleitung
(1) Die Einsatzleitung hat
1. der Bürgermeister,
2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind oder bei
Gefahren größeren Umfanges,
3. der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne von § 6 Nr. 1
oder bei sonstigen Gefahren, von denen mehrere Landkreise und kreisfreie Städte betroffen
sind,
oder ein Beauftragter.
oder ein Beauftragter, das haben wir ja bereits geklärt! Gibt es eine Regelung, nach der ein Löschgrupenführer EL ist bevor andere vor Ost sind - gut!
Kommen wir zu Deiner interessanten Frage, ob den ein "Nicht-Befugter" also ein "den Einsatz führender Nicht-Einsatzleiter" einen Einsatzleiter nachalarmieren kann? Wo steht denn, dass er das nicht darf? Wenn es zur Einsatzabwicklung erforderlich ist, kann und darf er das bzw. die (hoffentlich nachgeschaltete FEZ). Im Grunde sollte es im Alarmplan ja eh so geregelt sein. Interessant wird es aber, wenn tatsächlich kein "Befugter" da ist und kein anderer befugt wurde...
Gibts dann noch eine Notstandslösung?
Wichtig nur der Hinweis, der von der LFKS kam, hört bei Euch nach, wie die Rregelung ist, nicht dass ein "normeler" GF/ZF mal rechtliche Probleme bekommt. Der Stastsanwalt wird genau prüfen können, ob er die eine oder andere Anweiseung überhaupt hätte geben dürfen!
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