Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Mädchen für die Jugendfeuerwehr gewinnen | 20 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 516187 |
Datum | 24.10.2008 10:34 MSG-Nr: [ 516187 ] | 5760 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Grundgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Wir hatten mit der Brandschutzerziehung an der örtlichen Grundschule einen sehr großen Erfolg (ich glaube, es waren 10 neue Mitglieder).
Ein wichtiger Punkt ist aber natürlich auch die allgemeine Außenwirkung euer Wehr.
Gerade hier sollten wir verstärkt die Eltern im Blick haben.
Würdest du dein Kind gerne zur Feuerwehr gehen lassen?
Ich denke, viele Eltern können das nicht so einfach bejahen, wenn zwar die JF gut ist, die allgemeine Öffentlichkeitswirkung der Wehr aber negativ (trinkende Kameraden vor dem GH, Zeitungsartikel vor allem über Feiern und Gelage, in der Öffentlichkeit ausgetragene Streitigkeiten usw.), überlegen es sich die Eltern noch einmal, ob das wirklich die richtige Freizeitbeschäftigung für das Kind ist.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.
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| 13.04.2008 16:26 |
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Tim 7B., Wermelskirchen | |