Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter: GF vor Ort oder Kmd auf Anfahrt | 65 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 516135 |
Datum | 23.10.2008 21:50 MSG-Nr: [ 516135 ] | 12623 x gelesen |
Bürgermeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Bürgerliches Gesetzbuch
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Halo Forum, Hallo Jürgen
Geschrieben von jürgen schmitz
Korrekt, wenn keiner also weder BGM noch WL noch stv. WL noch sonst irgend ein befugter oder ermächtigter des BGB da ist gibts keinen EL! Rein Rechtlich gesehen.
Bis jetzt verstandenen. Nach meiner Meinung aber max. dämlich!
Denn
Geschrieben von jürgen schmitz
Dann muss eben einer Nachalarmiert werden. Es ist nicht automatisch jeder GF dann EL...
Darf den ein Nicht- Einsatzleiter nachalarmieren?
Ich kenne euer Gesetz nicht, aber bei uns ist es so das der Bgm. oder entsprechende Vertreter nachalarmieren. Wenn die Personen nicht vor Ort sind, kann also nach deinen Aussagen, nicht nachalarmiert werden.
Dumm gelaufen. :-(
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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